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   BVerwG, 08.03.2000 - 9 B 620.99   

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https://dejure.org/2000,7124
BVerwG, 08.03.2000 - 9 B 620.99 (https://dejure.org/2000,7124)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2000 - 9 B 620.99 (https://dejure.org/2000,7124)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2000 - 9 B 620.99 (https://dejure.org/2000,7124)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Gruppenverfolgung von syrisch-orthodoxen Christen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2000 - 9 B 620.99
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß bei einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung diejenigen Angehörigen der religiösen oder ethnischen Gemeinschaft, die etwa mangels Gebietsansässigkeit nicht zu der gefährdeten Gruppe gehören, von vornherein nicht von der Verfolgung betroffen sind und ihnen als unverfolgt Ausgereisten, die Rückkehr in die Heimat zuzumuten ist, wenn ihnen dort nach dem allgemeinen Prognosemaßstab nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht (vgl. insbesondere die auch vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung in BVerwGE 105, 204 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte,

    BVerwG, Beschluss vom 8.3.2000 - 9 B 620/99 - , Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG, Nr. 231, m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - A 14 S 2078/99

    Verfolgungssicherheit für Kosovo-Albaner bejaht

    Für eine derartige Verfolgungssituation sprechen gewichtige Anhaltspunkte, dies gilt jedoch nur für das Vorliegen einer sog. örtlich begrenzten Verfolgung und nicht für die Annahme einer sog. regionalen Gruppenverfolgung (zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1996 - 9 C 171.95 -, a.a.O.; Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; Beschl. v. 8.3.2000 - 9 B 620.99 -, Juris).

    War aber Anknüpfungspunkt für die politische Verfolgung nicht die ethnische Zugehörigkeit als solche, sondern zusätzlich ein weiteres Merkmal, nämlich der Wohnsitz oder Herkunftsort im Kosovo, kommt insoweit nur die Annahme einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung in Betracht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 30.4.1996 - 9 C 171.95 -, a.a.O.; Urt. v. 9.9.1997, a.a.O.; Beschl. v. 8.3.2000 - 9 B 620.99 -, Juris).

  • VGH Hessen, 05.08.2002 - 12 UE 2982/00

    Türkei: keine Gruppenverfolgung der Kurden mehr

    Im Falle einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung stellt sich anders als bei einer regionalen Gruppenverfolgung nicht die Frage nach einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative (vgl. BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134 = EZAR 203 Nr. 8; BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204 = EZAR 203 Nr. 11; BVerwG, 08.03.2000 - 9 B 620.99 -).
  • VGH Hessen, 04.12.2000 - 12 UE 968/99

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

    Im Falle einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung stellt sich anders als bei einer regionalen Gruppenverfolgung nicht die Frage nach einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative (vgl. BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134 = EZAR 203 Nr. 8; BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204 = EZAR 203 Nr. 11; BVerwG, 08.03.2000 - 9 B 620.99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2004 - A 9 S 848/03

    Togo-exilpolitische Betätigung, Asylantragstellung und allgemeine

    Die Feststellung, ob politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, erfordert eine auf absehbare Zeit ausgerichtete Prognose (BVerwG, Beschluss vom 08.03.2000 - 9 B 620/99 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 231 sowie Beschluss vom 24.03.1998 - 9 B 995/97 -).
  • VGH Hessen, 05.08.2002 - 12 UE 2172/99

    Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Festnahme, Misshandlungen, Folter,

    Im Falle einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung stellt sich anders als bei einer regionalen Gruppenverfolgung nicht die Frage nach einer zumutbaren inländischen Fluchtalternative (vgl. BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, BVerwGE 101, 134 = EZAR 203 Nr. 8; BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96 -, BVerwGE 105, 204 = EZAR 203 Nr. 11; BVerwG, 08.03.2000 ­ 9 B 620.99 -).
  • VG Oldenburg, 03.03.2003 - 1 A 1982/01

    Abschiebungsverbot; Russische Föderation; Tschetschenien

    (BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 9 C 43/96 - BVerwGE 105, 204; Beschluss vom 8. März 2000 - 9 B 620.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 231).
  • OVG Bremen, 09.03.2005 - 2 A 115/03

    Russland, Tschetschenien, Tschetschenen, Gruppenverfolgung, Nachfluchtgründe,

    ... Bei einer örtlich begrenzten Gruppenverfolgung sind diejenigen Angehörigen der religiösen oder ethnischen Gruppe, die mangels Gebietsansässigkeit nicht zu der gefährdeten Gruppe gehören, von vornherein nicht von der Verfolgung betroffen und ihnen ist als unverfolgt Ausgereisten die Rückkehr in die Heimat zuzumuten, wenn ihnen dort nach allgemeinem Maßstab nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht (vgl. BVerwG, B. v. 08.03.2000 - 9 B 620/99 - juris -).
  • VG Oldenburg, 20.02.2003 - 12 A 4604/99

    Abschiebungshindernis; Bosniake; Bosnien-Herzegowina; ethnische Minderheit;

    Demgegenüber kommt dem Schutzbegehren eines unverfolgt Ausgereisten grundsätzlich nur dann Erfolg zu, wenn ihm im Falle einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit nunmehr aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 -, BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 3. März 2000 - 9 B 620.99 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 231).
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